Förderung
Hier finden Sie weitere wichtige Informationen die Ihnen helfen können.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden ausschließlich Privatpersonen. Zusätzlich muss der Hauptwohnsitz beim gefördert Objekt liegen.
Was wird gefördert?
Thermische Sanierungen im privaten Wohnbau für Gebäude, die älter als 15 Jahre sind. Hier ist der Fenstertausch im Zuge einer Einzelbausanierung miteingeschlossen. Es müssen mind.
75% der Gesamtfensterfläche getauscht werden.
Was wird beim Fenstertausch gefördert?
Unter dem Punkt Einzelbau-teilsanierung, sprich den Fenstertausch, sind der Austausch von Fenster, Eingangstüren, außenliegenden Sonnenschutz sowie die Montage inbegriffen.
Wie hoch ist die Förderungssumme?
Gefördert werden bis zu 50% (max.
€ 9000) der Gesamtsumme für Fenster, Türen sowie Montage.
Wie hoch muss der Wärmedämmwert (U-Wert) sein?
Im Privatbereich darf der Uw-Wert max. 1,1 betragen.
Bei denkmalgeschützten Gebäuden oder Gründerzeithäusern darf der Wert max. 1,4 betragen.
Wie läuft der Förderungsprozess ab?
Die Antragstellung erfolgt online und zwar mit der Registrierung sowie der Antragstellung.
Nach einer erfolgreichen Registrierung hat man 12 Monate Zeit, um den Antrag zu stellen.
Die Einzelbauteilsanierung muss zum Zeitpunkt der Antragstellung fertig umgesetzt und abgerechnet sein.